Weil der Bund nicht schützt
Der Bund kann gar kein Interesse haben, die Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden durch Mobilfunk zu schützen, da er 51% der SWISSCOM-Aktien besitzt.
Somit überwiegen die wirtschaftlichen Interessen. Bislang liess er verlauten, dass die Betreiberin einer Mobilfunkanlage nicht haftet, wenn die Mobilfunkanlage nach den geltenden Vorschriften (Grenzwerten) rechtmässig betrieben wird.
Weil Grenzwerte nicht schützen
Grenzwerte schützen die Bevölkerung ausschliesslich vor Hitze durch Mobilfunk
innerhalb von 30 Minuten. Langzeitwirkungen über 30 Minuten sowie alle biologischen Auswirkungen, bis hin zu Krebs, werden nicht berücksichtigt. Genauso, wie die Schädlichkeit von radioaktiver Strahlung nicht mit einem Thermometer gemessen und festgelegt werden kann, so die Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlung auch nicht.
Weil niemand dagegen sein kann
Diejenigen, die behaupten, Schäden durch Mobilfunkstrahlung seien nicht nachgewiesen, können hier erst recht unterschreiben. Denn es muss nur für wirkliche Schäden gehaftet werden.