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Medienmitteilung: Rechtsgutachten entzieht 5G-Antennen die Legitimation

Zürich, 10. Juli 2019 Um die 5G-Technologie in der Schweiz einführen zu können, müssten die sogenannten adaptiven 5G-Antennen privilegiert werden. Ein Rechtsgutachten der renommierten Aargauer Kanzlei Pfisterer Fretz hat ergeben, dass diese Privilegierung rechtlich nicht zulässig ist, weil damit der Gesundheitsschutz ausgehöhlt würde. Der Kanton Zug hat deswegen bereits laufende Bewilligungsverfahren sistiert.

 

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